Namensänderung nach der Hochzeit: Ehename wählen und was ihr danach ändern müsst.

Gemeinsamer Name, Doppelname oder jede:r behält den eigenen: was seit der Reform 2025 möglich ist und wo ihr einen neuen Namen meldet.

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Kurz gesagt

Ihr müsst keinen gemeinsamen Namen wählen. Wenn ihr wollt, macht ihr den Namen einer Person zum Ehenamen oder, seit dem 1. Mai 2025, einen Doppelnamen aus beiden Namen. Wer den Namen wechselt, braucht einen neuen Personalausweis, muss die Fahrzeugpapiere ändern lassen und sollte Arbeitgeber, Bank und Versicherungen informieren.

Die Frage nach dem Namen klingt nach Formalie, ist für viele Paare aber eine sehr persönliche Entscheidung. Es gibt keine richtige oder falsche Wahl. Klärt sie am besten vor der Anmeldung beim Standesamt, denn am einfachsten gebt ihr die Erklärung zum Ehenamen direkt bei der Eheschließung ab.

Welche Namen ihr wählen könnt.

  1. Ihr behaltet beide euren Namen

    Wenn ihr keinen Ehenamen bestimmt, ändert sich nichts. Das ist ausdrücklich erlaubt.

  2. Ein gemeinsamer Name

    Ihr wählt den Geburtsnamen oder den aktuellen Familiennamen einer Person als Ehenamen. Den tragt ihr dann beide.

  3. Ein gemeinsamer Doppelname

    Seit dem 1. Mai 2025 könnt ihr einen Doppelnamen aus euren beiden Namen zum Ehenamen machen, zum Beispiel Bauer-Yilmaz. Er besteht aus höchstens zwei Namen, je einem von euch. Ohne andere Erklärung wird er mit Bindestrich verbunden, auf Wunsch auch ohne.

  4. Ehename und Begleitname

    Wird der Name einer Person zum Ehenamen, kann die andere ihren bisherigen Namen voranstellen oder anfügen. Dann heißt nur sie zum Beispiel Bauer-Yilmaz, die andere Person heißt Bauer. Das geht nicht, wenn der Ehename schon ein Doppelname ist.

Was ihr nach einem Namenswechsel ändern müsst.

  1. Schon vor der Hochzeit

    • Personalausweis mit dem neuen Namen beantragen: frühestens acht Wochen vor der Hochzeit, abholen könnt ihr ihn erst danach
  2. Direkt nach der Hochzeit

    • Neuen Personalausweis beantragen, falls noch nicht geschehen: Der alte wird mit der Namensänderung ungültig
    • Reisepass erneuern, wenn ihr einen braucht
    • Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern lassen, das muss unverzüglich passieren
  3. In den ersten Wochen

    • Arbeitgeber oder Dienststelle und Krankenkasse
    • Bank, Kreditkarten und Versicherungen
    • Vermietung, Strom, Gas, Internet und Mobilfunk
    • Schule, Hochschule, Kammern oder Berufsverbände
  4. Wenn es für euch passt

    • Führerschein: Ein Austausch ist nicht vorgeschrieben, kann aber für Reisen ins Ausland sinnvoll sein
    • Klingel und Briefkasten, E-Mail-Adresse und Social Media
    • Mitgliedschaften, Abos und Kundenkonten

Was ihr als Nachweis braucht.

Als Nachweis verlangen die meisten Stellen die Eheurkunde, manche begnügen sich mit einer Kopie, Behörden wollen oft das Original sehen. Lasst euch beim Standesamt gleich mehrere Urkunden ausstellen und fragt dort nach den Gebühren.

Häufige Fragen.

Muss man nach der Hochzeit einen neuen Personalausweis beantragen?

Ja, wenn sich euer Name ändert, denn der alte Ausweis wird dadurch ungültig. Ihr könnt den neuen schon bis zu acht Wochen vor der Hochzeit beantragen und nach der Eheschließung abholen. Wer bereits einen gültigen Reisepass mit dem neuen Namen hat, braucht keinen neuen Personalausweis.

Kann man einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen wählen?

Ja, seit dem 1. Mai 2025. Der Doppelname besteht aus je einem Namen von euch beiden, mit oder ohne Bindestrich.

Muss man bei der Hochzeit einen gemeinsamen Namen annehmen?

Nein. Ohne Erklärung behaltet ihr beide eure bisherigen Namen.

Kann man den Ehenamen auch später bestimmen?

Ja, solange die Ehe besteht. Die Erklärung muss dann öffentlich beglaubigt werden, und es fallen Gebühren an. Fragt euer Standesamt nach dem Ablauf.

Muss man den Führerschein nach der Heirat ändern?

Nein, ein Austausch ist nicht vorgeschrieben. Die Fahrzeugpapiere dagegen müsst ihr unverzüglich ändern lassen, wenn ihr Halterin oder Halter eines Fahrzeugs seid.

Quellen.

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